Wildtierrettung

Messerscharf angesprochen

Mann hält Rehkitz
Die Freiwilligen retten Kitze vor dem Mähtod. – © Rasso Walch

Text: Redaktion Unsere Jagd

Landwirte müssen Mähtod verhindern. So steht es im Gesetz. Die Jägerinnen und Jäger im Emsland und der Grafschaft Bentheim haben es geschafft, dies allen Bewirtschaftern deutlich zu machen.

Kitzrettung
Die Freiwilligen retten Kitze vor dem Mähtod. – © Rasso Walch

Unzählige Tiere fallen Jahr für Jahr dem Mähwerk zum Opfer. Oft sterben die ausgemähten Stücke dabei einen qualvollen Tod oder müssen von ihrem Leid erlöst werden. Wer einmal ein noch lebendes Kitz mit abgemähten Läufen abfangen musste, wird das nicht mehr vergessen. Die Hegeringe und Jägerschaften unternehmen daher viel, um mit verschiedenen Methoden und Maßnahmen Jungwild rechtzeitig vor den Erntemaschinen zu retten. Während sich die Ernteverfahren ständig modernisieren und schneller werden, rüsten auch die Jungwildretter nach. Neben frühzeitigen Vergrämungsversuchen mit akustischen und visuellen Hilfsmitteln wie Radios, Flatterbändern oder umgebauten Rauchmeldern haben sich auch das Absuchen mit firmen Hunden oder der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras unmittelbar vor der Mahd bewährt. Das häufigste Problem ist jedoch, dass die Maschinenführer und Bewirtschafter in einigen Fällen nicht rechtzeitig über den Mahdtermin informieren und selbst keine Maßnahmen zur Jungwildrettung durchführen. Dass sie sich damit gegen das Gesetz stellen und sich strafbar machen, ist einigen oft nicht bewusst.

Klare Ansage an Bewirtschafter

Diesem Phänomen haben nun die Jägerschaften Meppen, Aschendorf-Hümmling, Lingen und der Grafschaft Bentheim einen Riegel vorgeschoben. Unterstützt wurden sie dabei von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie der Vereinigung des Emsländischen Landvolkes (VEL). Auch die Gruppe „Land schafft Verbindung (LSV)“ und der Biotopfond Emsland haben sich angeschlossen. „In einem Rundschreiben ist es uns gelungen, alle Beteiligten über die Rechtslage zu informieren“, berichtet Johann Högemann gegenüber dem Niedersächsischen Jäger. Seit vielen Jahren setzt sich der Lingener für die Jungwildrettung ein. Lohnunternehmer, Rinderzüchter, Biogasanlagenbetreiber etc. könnten sich nun nicht mehr herausreden, nichts vom § 17 des Tierschutzgesetzes gewusst zu haben. Nach diesem Gesetz wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier „aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden (…) zufügt“.

Der neue Zusammenschluss zur Vermeidung des Mähtods führt in seinem Rundschreiben zwei Urteile an, die den Bewirtschaftern die Augen öffnen sollen. Seit einigen Jahren werden immer wieder Maschinenführer angezeigt und verurteilt. Das Amtsgericht Celle zum Beispiel verurteilte im vergangenen Jahr einen Mann zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro für das Ausmähen von insgesamt zwölf Kitzen. Das nordrhein-westfälische Amtsgericht Euskirchen entschied im Juli 2014 deutlich schärfer, als es einem Landwirt eine Geldstrafe von 3.000 Euro auferlegte, weil er ein Kitz ausgemäht hatte.

Bleibt zu hoffen, dass mehr und mehr für das Thema sensibilisiert wird. Selbstredend wird kaum jemand absichtlich Wildtiere ausmähen. Wie eingangs erwähnt, wird sich auch der Hartgesottenste an den Klageschrei eines verletzten Rehs erinnern. Darüber hinaus besteht für die Nutztiere die Gefahr durch die Sporen des Bakteriums Clostridium botulinum. Dieses Bakterium vermehrt sich schnell in Tierkadavern, die versehentlich einsiliert werden. Das dabei freigesetzte Botulinumtoxin führt zum allseits bekannten Botulismus, der wiederum nachhaltig Nutzviehbestände schädigt. Es kann also nur im Interesse aller Naturnutzer sein, alle Möglichkeiten zur Jungwildrettung auszuschöpfen.

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